Indien Nachrichten | DELHI HC ECI wird der Akhil Bharatiya John Society ein allgemeines Wahlsymbol für die Wahlen in Bihar zuweisen

Neu-Delhi (Indien), 9. Oktober (ANI): Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat am Donnerstag den Obersten Gerichtshof von Delhi angewiesen, für die bevorstehenden Landtagswahlen in Bihar ein allgemeines Symbol für den Akhil Bharatiya John Sangh (ABJS) zu vergeben.

Nachdem die ECI die Darstellung von John Sangh abgelehnt hatte, legten die ABJs ein gemeinsames Symbol für die bevorstehenden Wahlen zum Bundesstaat Bihar fest.

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Richter Mini Pushkarna hat die ECI angewiesen, ein gemeinsames Symbol für ABGs zu vergeben. Andererseits wies das Gericht die ABJS an, einen Antrag auf allgemeine Symbolzuteilung zu stellen. Nach der Antwort der EBI genehmigte der Oberste Gerichtshof die Anweisung.

Akhil Bharatiya John Sangh wandte sich an den Obersten Gerichtshof, nachdem die ECI mit ihrer Anordnung vom 1. September ihre Vertretung mit der Begründung abgelehnt hatte, es gebe Streitigkeiten innerhalb der Partei. Die Party wurde 1989 aufgenommen.

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Zuvor, am 25. August, hatte der Oberste Gerichtshof von Delhi beschlossen, die ECI zu vertreten.

Die jüngste Petition wurde verschoben und stellt die ECI-Mitteilung vom 1. September in Frage, und das Polizeigremium hat den Antrag des Petenten vom 25. August auf Zuweisung eines allgemeinen Wahlsymbols für die Teilnahme an den bevorstehenden Parlamentswahlen in Bihar im Jahr 2025 noch nicht einmal berücksichtigt.

Der Petent reichte am 25. August eine Antwort auf die Mitteilung vom 17. Juli ein, und die EBI schloss die Lücke. Zusätzlich zu dem Schreiben wurde die Anordnung gemäß Para 10B (Reservierung und Zuteilung) aus dem Jahr 1968 erneut dem Antrag auf Zuweisung eines allgemeinen Wahlsymbols zusammen mit den erforderlichen Dokumenten vorgelegt.

Der Petent hatte sich zuvor mit Briefen vom 2. Juni und 4. Juli an die ECI gewandt, um ein allgemeines Wahlsymbol für die bevorstehenden Wahlen in Bihar bereitzustellen. Von der ECI kam jedoch keine Antwort. Die ABJS reichte beim High Court einen Antrag ein, der am 25. August abgewiesen wurde. (ANI)

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